Angeln/Hochseeangeln

Angeln vom Strand aus
Strandangeln

Für Angler präsentiert sich die Ostsee mit ihren Bodden­gewässern und Haffs außerordentlich vielseitig. Ob vom Strand, dem Boot, einer Mole oder Brücke aus – hier haben Sie das ganze Jahr über einen guten Fang.

Die Boddengewässer sind reich an Süß- und Salzwasser­fischen. Hier tummeln sich Aal, Hecht, Hering, Hornfisch, Flunder und Zander.
Weiter östlich am Stettiner Haff fühlen sich durch den Süßwasser­eintrag der Oder stattliche Exemplare von Blei, Plötz und Barsch wohl. Im Frühjahr und Herbst ziehen Heringe in großen Schwärmen an der Ostsee­küste entlang.

Erfahrene Fischer bieten Ihnen vielerorts Tages­fahrten, Nacht­fahrten und Mehrtages­fahrten auf der Ostsee an. Äußerst beliebt sind das Hochsee­angeln und das Schlepp­angeln. Boote und Kutter sind eigens auf die Bedürfnisse der Angler eingestellt.
Ausrüstung, Zubehör und Köder erhalten Sie in einem der zahlreichen Angel­läden. Die meisten Händler sind passionierte Angler und unter­stützen Sie bei der Revier- und Köderwahl.

Strandangeln
Strandangeln
Fischkutter fährt auf die Ostsee hinaus
Fischkutter fährt auf die Ostsee hinaus
Fischereihafen
Fischereihafen

Sie haben Lust auf Fisch satt? Ob mit oder ohne Angel – in vielen Orten werden Herings-, Hornfisch-, Plattfisch- und Dorschtage mit viel Spektakel gefeiert. Dann erhalten Sie den Fisch in allen denkbaren Variationen.
Wie wäre es z. B. zu den Herings­tagen mit Brathering, Matjes­hering, Rollmops, Salaten, Herings­pralinen, Carpaccio vom Hering, Herings­soufflé, Sushi-Variationen vom Hering, Hering-Strindberg ...?

Fischereischein, Angelkarten

Die Ostseeküste erstreckt sich über zwei Bundesländer, die jeweils eigene Regeln zum Angeln an und auf ihren Gewässern erlassen haben.

Schleswig-Holstein:

Angler mit gültigem Fischerei­schein eines anderen Bundes­landes müssen in Schleswig-Holstein zusätzlich 10 Euro Fischereiabgabe entrichten. Urlauber ohne Fischerei­schein benötigen einen „Urlauber­fischerei­schein“. Dieser kostet 10 Euro, ist für 28 Tage gültig und kann dann noch einmal um weitere 28 Tage verlängert werden (10 Euro). Auch für Urlauber fällt zudem die Fischereiabgabe (10 Euro) an.
Abgabemarken und Urlauber­fischerei­schein erhalten Sie bei den örtlichen Ordnungs­behörden, Hafen­ämtern und Außen­stellen der Fischerei­aufsicht. Viele Ausgabe­stellen schicken die Marken gegen Vorkasse zu. Auch Angel­geschäfte, Veranstalter von Angel­reisen sowie Hotels und Pensionen, vor allem in Küstennähe, halten die Marken als Service bereit.
Die Abgabemarke wird auf einen Ergänzungs­schein geklebt, der beim Angeln – zusammen mit dem Fischerei­schein des Heimat­bundes­landes und gegebenen­falls dem Erlaubnis­schein für das jeweilige Gewässer (z. B. Eider, Schlei und Teile der Lübecker Bucht) – mitzuführen ist.
(Stand 11/2023, Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein)

Mecklenburg-Vorpommern:

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Gewässer, Sie benötigen immer zwei Dokumente zum Angeln: einen Fischerei­schein und eine Angel­erlaubnis für das jeweilige Gewässer. Als Urlaubs­angler müssen Sie einen „zeitlich befristeten Fischerei­schein“ für 24 Euro erwerben. Dieser gilt für 28 Tage und kann mehrfach im Kalenderjahr verlängert werden (jeweils 13 Euro).
Den zeitlich befristeten Fischerei­schein erhalten Sie als Touristen­fischerei­schein von den örtlichen Ordnungs­behörden, weitere Ausgabe­stellen (Tourist- und Kur­verwaltungen, Angel­läden, Fischerei­betriebe etc.) können in die Ausgabe der Dokumente einbezogen sein. Bei recht­zeitiger Beantragung ist die Zusendung per Post möglich.
Im Jahr 2025 soll die Online-Ausgabe von Touristenfischereischeinen möglich werden.
(Fischereigesetz 2005, Quelle: Landesamt für Land­wirtschaft, Lebens­mittel­sicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern)

(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)