St.-Nikolai-Kirche

St.-Nikolai-Kirche
St.-Nikolai-Kirche

Die monumentale St.-Nikolai-Kirche am Alten Markt ist die älteste der drei Stralsunder Pfarr­kirchen. Die ursprünglich schlichte Halle mit Turm wird 1276 erstmals erwähnt und ist dem Schutzpatron der Seefahrer, dem Heiligen Nikolaus, geweiht.

Durch Stralsunds raschen Aufstieg zur bedeutenden Seehandels­stadt wird die Nikolai-Kirche im 14. Jahr­hundert zur Basilika mit der imposanten Doppelturm­anlage umgebaut.
Ein Brand zerstört 1662 die beiden gotischen Turm­spitzen. Daraufhin erhält der Südturm 1667 die Barock­haube, mit dem die Kirche eine Höhe von 102 Metern erreicht, und der Nord­turm das sogenannte „Notdach“.

Im Innern sind zahlreiche Kunstschätze verschiedener Jahrhunderte erhalten geblieben. Zu den ältesten Kunst­schätzen der Nikolai-Kirche gehört die fast zweieinhalb Meter hohe, in Stuck gefertigte Monumental­skulptur „Anna Selbdritt“, eine der bedeutendsten Groß­plastiken des Ostsee­gebietes jener Zeit.

St.-Nikolai-Kirche
St.-Nikolai-Kirche
St.-Nikolai-Kirche

Mit der astronomischen Uhr verfügt die Kirche über ein hervor­ragendes technisches Denkmal. Neben den berühmten Fragmenten des sogenannten „Nowgorod­fahrer-Gestühls“ aus dem letzten Viertel des 14. Jahr­hunderts und der aufwändig gestalteten Kanzel von 1611, erscheint an Wänden und Pfeilern zudem ein qualitäts­volles Bilderwerk, wie es in gotischen Backstein­kirchen selten vorkommt.

Die Stralsunder Nikolai-Kirche wird fortlaufend saniert. Schon jetzt gehört sie zu den schönsten Sakral­gebäuden Nordeuropas.


Öffnungszeiten

April bis Oktober
Montag bis Samstag 10:00 – 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 12:30 – 16:00 Uhr

November bis März
Montag bis Samstag 10:00  16:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 12:00  15:00 Uhr


Gottesdienst

sonntags 10:30 Uhr

Öffentliche Führungen

Juni bis Oktober
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils 12:30 Uhr und 15:00 Uhr

Anschrift/Kontakt

St. Nikolaikirche Stralsund
Auf dem St. Nikolaikirchhof 2
18439 Stralsund

03831 292286

(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)