Gesehen auf https://www.ostsee.de/ferienwohnung/ruegen/appartement-griffonwood/162100 am 01.05.2025
Unterkunft: 162100
Appartement Griffonwood Ferienwohnung in Binz
Abenteuerurlaub
auf der Baustelle,
von März bis Oktober 2025
Straßenbauarbeiten außerhalb und Sanierungsarbeiten in der Villa, mit allen Begleiterscheinungen!
- Zufahrt gesperrt, keine Parkmöglichkeiten am Haus -
In der Nacht und am Wochenende sind null Bauarbeiten geplant.
* * *
WILLKOMMEN!
Griffonwood befindet sich direkt am Meer, am weißen Strand, auf der Düne in der Ersten Reihe, in einer Villa im Stil der Bäderarchitektur, am schönsten Abschnitt der Strandpromenade von Binz auf Rügen.
Bei Anreisen mit dem Wagen oder dem Motorrad lassen Sie die anderen Urlauber hinter sich und fahren zu ihrer Villa in die Poleposition. Sie parken ohne Nachbarparkplatz und ohne Höhenbeschränkung gleich neben dem Haupteingang (Parkplatz Nr. 20).
Ein Lift bringt Sie und Ihr Gepäck mühelos in den obersten Flur, zu ihrem bis in die Abendstunden sonnigen Appartement.
Nach Ankunft auf Griffonwood können sie bequem zu Fuß die Kurverwaltung (6 min) erreichen, um sich über die Insel zu informieren.
Ein paar Meter weiter gibt es Einkaufsmöglichkeiten für Groß und Klein. Nicht zu nah und nicht zu fern begrüßt sie das pulsierende Leben der Bars und Restaurants. Kulturelle Unterhaltung wird ihnen auch im Kurhaus und auf dem Kurplatz geboten.
Wenn sie möchten verbringen sie den Tag oder den Abend entspannt am Strand vor dem Haus oder im Liegestuhl auf der Dachterrasse. Eventuelle Nachteile des Appartements sind sein Blick aufs Meer und die kleine Größe? Durch einen seitlichen Blick aus dem Fenster sehen sie die Ostsee, wenn sie möchten. Und die Größe? Größer war nicht möglich aber für uns kommt es nicht darauf an - sondern was man damit bzw. was man daraus macht. Entstanden ist ein sehr privates Lebensgefühl fern ab der allgemeinen Einrichtungstrends.
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Griffonwood (für 2 Personen) ist das ältere Geschwisterappartement von Balance (für 2 Personen).
Machen Sie doch mal zu viert Urlaub (2+2), mit den lieben Verwandten, Bekannten oder den freundlichen Nachbarn. So hat jedes Paar sein eigenes Reich.
Durch gemeinsame oder individuelle Aktivitäten gestalten sie den Tag und Abends trifft man sich dann zum Essen in den Lokalitäten der Insel. Genau so und nicht anders möchten wir mit unseren Freunden selbstbestimmt, diskret und genügsam Urlaub machen!
Sie können mir glauben, hier ist einer der schönsten Plätze unserer Welt.
Entscheiden Sie selbst, anhand der Fotoaufnahmen und meiner Beschreibung, ob sie zu uns passen.
* * *
Eine charmante Abwechselung aus hügeligen Wald- und Wiesenlandschaften verzaubert Sie im klirrenden Winter, erfrischenden Frühling, im Sommer sowie im Goldenen Herbst.
Andere Regionen der Erde, beneiden uns um Die phantastische Vielfältigkeit unserer Jahreszeiten.
Von Griffonwood aus steuern sie aufs Meer oder in und um die Insel, einer der schönsten Eiländer Deutschlands. Genießen Sie die See und das Landleben.
Das Meer, bekanntlich als Temperaturspeicher des Sommers, schenkt dem bunten Herbsttreiben ein angenehmes Klima.
Längst kein Geheimtipp mehr, ist die Ruhe, die erholsame und reine Luftqualität an der Ostseeküste in den Wintermonaten. Entsprechend der Wetterlage erleben sie eine märchenhafte Winterlandschaft oder genießen den Anblick der grünen Hügellandschaft mit ihren verschiedenartigen nackten Bäumen.
Allein zu zweit im Restaurant - das ist der Hammer. Ein Gefühl von - eine Insel nur für uns gemacht.
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Welche Jahreszeit auch immer ihr Favorit sein wird, bitte denken sie daran eine dem Wetter zweckmäßige Kleidung mitzuführen. Es gibt schließlich nur schönes Wetter und die Liebe!
Erst die Kombination aus Schöner Wohnen in Griffonwood und Die Schöne Natur der Insel verleiht ihrem Urlaub Perfektion.
STILVOLL DURCHS LEBEN
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Mietbedingungen für die Ferienunterkunft Griffonwood und
Balance
Vermieter: R. Neumann
1.
Vertragsgegenstand:
Die
Buchung gilt als rechtskräftig nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
Mit
der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung (11.), welche dem Gast im
Vorfeld zuganglich gemacht wurden, akzeptiert.
Der
Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft ist
verbindlich geschlossen.
Die
Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer
ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur
mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt
werden.
2.
Mietdauer:
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das
Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und
Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben
bzw. individuell zu klären.
3.
Zahlungsbedingung:
Der
Gast ist verpflichtet den vereinbarten Preis innerhalb von 7
Werkstegen zu zahlen. Anzahlungen werden nicht praktiziert.
4.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt
der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für
die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den
entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
ab
Buchungsdatum ist eine Stornierung kostenfrei
ab
30 Tage vor Reiseantritt 30 %
ab 14 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab
7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise
100 % des Reisepreises
Dem
Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter
kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der
bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis
einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich
unzuverlässig erscheint.
Tritt
ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige
Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Die
An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des
Gastes.
5.
Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das
Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die
vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter
eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In
diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur
Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns
verlangen.
6.
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der
Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die
Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren
vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils
anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das
Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen,
Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem
Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern
schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen
entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur
Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer
benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch
nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter
ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle,
Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den
Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an
Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter
verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu
halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der
Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu
unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm
keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Der
Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung
die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper
zurückgedreht sind.
Zudem
wird beim Verlust der Schlüssel
für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 490,00 Euro
fällig.
8.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die
Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet,
die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen
und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
Die Haftung des
Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist
ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen
höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
Eine
Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung ist ausgeschlossen. Auch für den Verlust von
Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird
vom Vermieter keine Haftung übernommen.
Die An- und Abreise
erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.
9.
Tierhaltung
Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht
gestattet.
10.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
11.
Hausordnung
Die
Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes
Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den
entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe
beeinträchtigen, zu vermeiden.
Während
des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete
Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist
der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu
kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder
eine Entschädigung besteht nicht.
12.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht
Anwendung.
Für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das
Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen
allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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Karte
Strandpromenade 11
18609 Binz
(Insel Rügen)
Griffonwood befindet sich direkt am Meer, am weißen Strand, auf der Düne in der Ersten Reihe, in einer Villa im Stil der Bäderarchitektur, am schönsten Abschnitt der Strandpromenade von Binz auf Rügen.
Bei Anreisen mit dem Wagen oder dem Motorrad lassen Sie die anderen Urlauber hinter sich und fahren zu ihrer Villa in die Poleposition. Sie parken ohne Nachbarparkplatz und ohne Höhenbeschränkung gleich neben dem Haupteingang (Parkplatz Nr. 20).
Ein Lift bringt Sie und Ihr Gepäck mühelos in den obersten Flur, zu ihrem bis in die Abendstunden sonnigen Appartement.
Nach Ankunft auf Griffonwood können sie bequem zu Fuß die Kurverwaltung (6 min) erreichen, um sich über die Insel zu informieren.
Ein paar Meter weiter gibt es Einkaufsmöglichkeiten für Groß und Klein. Nicht zu nah und nicht zu fern begrüßt sie das pulsierende Leben der Bars und Restaurants. Kulturelle Unterhaltung wird ihnen auch im Kurhaus und auf dem Kurplatz geboten.
- zum (Kur-)Park/Wald 10 m
- zum Arzt 1,5 km
- zum Bäcker 800 m
- zum Bahnhof 3 km
- zum Flughafen 24 km
- zum Freizeitpark 8 km
- zum Geldautomaten/Bank 1,5 km
- zum Golfplatz 26 km
- zum Krankenhaus/Klinik 17 km
- zum Nachbarn 10 m
- zum Radweg 10 m
- zum Restaurant 200 m
- zum Schwimm-/Spaßbad 2 km
- zum Strand 10 m
- zum Supermarkt 1,5 km
- zum Wanderweg 1 km
- zum Zentrum 500 m
- zur Autobahn 75 km
- zur Badestelle/Gewässer 10 m
- zur Bushaltestelle 600 m
- zur Therme 2 km
- zur Tourist-Information 500 m
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Griffonwood
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)