In den meisten Ostseebädern in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wird die sogenannte „Kurtaxe“ und/oder eine Strandnutzungsgebühr erhoben.
Die Kurtaxe und die Strandnutzungsgebühr sind zweckgebunden. Damit werden Angebote und Serviceleistungen finanziert, die Ihren Urlaub noch entspannter und vielseitiger machen. Zum Beispiel:
Als Kurkarteninhaber genießen Sie viele Vergünstigungen. Das können unter anderem sein:
Fragen Sie beim Erwerb der Kurkarte nach!
Die Kurtaxe wird von den Kommunen erhoben und ist in den einzelnen Orten unterschiedlich hoch.
In den meisten Ostseebädern beginnt die Hauptsaison etwa Mitte Mai und geht bis Mitte Oktober. Danach
folgt die Nebensaison.
In einigen Orten bzw. bei Unterkünften liegt zwischen Haupt- und Nebensaison noch die sogenannte
„Zwischensaison“ oder „Vor- und Nachsaison“ – gemeint sind hiermit meistens die an die Hauptsaison
angrenzenden vier bis acht Wochen.
Ihre Kurkarte erhalten Sie gleich bei der Anreise von Ihrem Vermieter (im Hotel, in der Pension, der Rezeption Ihrer Ferienanlage oder der Zimmervermittlung) oder auch im Haus des Gastes. So genießen Sie alle Vorteile vom ersten Tag an!
Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und erholsamen Urlaub an der Ostsee!
Wenn Sie als Tagesgast einfach nur an den Strand gehen möchten, benötigen Sie in der Regel keine
Kurkarte. In den meisten Ostseebädern entrichten Sie eine Strandnutzungsgebühr direkt
beim Strandkorbvermieter oder an Automaten, etwa auf der Strandpromenade oder an den
Strandzugängen. Die Strandnutzungsgebühr ist meistens etwas höher als die Kurtaxe.
In der Kurabgabe ist die Strandnutzungsgebühr bereits enthalten.
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
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